Wer kommt für die Bestattung auf – und wie?

Der Tod eines geliebten Menschen ist für die meisten Beteiligten ein Schock und trauriges Ereignis. In dieser Situation sind die Gedanken an Geld sehr fern und doch spielen sie unmittelbar eine Rolle. Recht zügig nach dem Tod muss ein Bestattungsunternehmen aufgesucht werden, welches natürlich Geld für seine Dienste verlangt. Doch wer zahlt eine Bestattung? Welche Regelungen gelten allgemein und wie läuft das ab?


Kreditvergleich powerd bei Tarifcheck.de

Vergleichen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten!

Es ist nicht leicht einen geliebten Menschen zu beerdigen. Auch ist es manchmal schwer die Kosten für eine Beerdigung alleine zu tragen. Vergleichen Sie jetzt verschiedene Angebote.
zum VERGLEICH

Die Angehörigen zahlen

Angehörige sind verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu tragen. Bei der Frage, welche Angehörigen gemeint sind, wird von der Erbfolge ausgegangen, die schließlich den Verwandtschaftsgrad bestimmt. Ein Testament ist nebensächlich, denn auch dieses hebt die gesetzliche Erbfolge bezüglich des Pflichtteils nicht auf.
Das ist die eine rechtliche Seite, es gibt aber auch das Bestellerprinzip, welches erst im nächsten Schritt auf die rechtlichen Bestimmungen zurückgreift. Ein Beispiel:

  • Todesfall – der Großvater stirbt. Er hat einen leiblichen Sohn, der jedoch bereits ein Pflegefall ist und im Heim lebt. Aus diesem Sohn ging ein Enkelkind hervor.
  • Enkelkind – dieses beauftragt nun den Bestatter mit der Beerdigung.
  • Rechtslage – für den Bestatter ist das Enkelkind der Auftraggeber, er wird somit mit dem Enkelkind abrechnen. Dieses kann wiederum die Kosten an den eigenen Vater abgeben, der als direkter Erbe des Verstorbenen gilt.

Dieses Prinzip lässt sich in allen Fällen anwenden, in denen die direkten Nachfolger nicht greifbar sind und eine dritte Person die Beerdigung übernimmt. Selbst, wenn es keinerlei Erben gibt oder ein Erbe nicht vorhanden ist, hat die Person allerdings das Recht, das Geld zurückzufordern. In diesem Fall tritt der Staat für die Kosten ein – wahlweise aus dem an den Staat übergegangen Erbe oder aus eigenen Stücken. Nun werden allerdings nur teilweise die Kosten übernommen, da der Staat selbst nur für Sozialbestattungen aufkommt.

Im Endeffekt wird eines deutlich: Für die Beerdigung zahlt der Verstorbene selbst. Trägt ein Erbe die Kosten für die Beerdigung, so werden diese vom Erbe abgezogen. Gibt es mehrere Erben, so minimiert sich für jeden der geerbte Anteil um die Bestattungskosten.

Die häufigste Kostenübernahme

In den meisten Fällen wurde schon lange vor dem Tod geklärt, wie eine Bestattung durchgeführt wird und wer die Verantwortung dafür trägt. War der Tod aufgrund des Gesundheitszustands oder des Alters absehbar, so hat ein direkter Verwandter zumeist schon die notwendigen Vollmachten. Diese sind im weiteren Verlauf wichtig, denn die Bestattungskosten lassen sich oft minimieren:

  • Versicherungen – eventuell hat der Verstorbene eine Sterbegeldversicherung. Diese Police, wenigstens aber den Namen der Versicherung, muss an den Bestatter weitergegeben werden. Er rechnet automatisch mit der Versicherung ab, sodass höchstens noch ein Restbetrag bestehen bleibt.
  • Rückzahlungen – lebte der Verstorbene in einem Heim, so werden hier eventuell Rückzahlungen fällig. Auch diese können an den Bestatter abgetreten werden.
  • Notfall – ist es nicht möglich, die Kosten über Versicherungen, Rückzahlungen, eventuelles Vermögen und eigene Gelder zu finanzieren, so kann auch die Kostenübernahme durch den Staat beantragt werden. Allerdings funktioniert dies nur, wenn das eigene Einkommen und Vermögen auf Sozialhilfeniveau liegt.

Eine Alternative sind Kredite, die eigens für die Bestattung aufgenommen werden. Diese können auch zur Überbrückung dienen. Ist bekannt, dass eine Erbschaft vorhanden ist, wie aber auch andere Erben, dann kann die Zeit bis zur Auszahlung langwierig sein. Diese Zeitspanne lässt sich ideal mit einem Bestattungskredit überbrücken. Sicherheitshalber sollte die Laufzeit jedoch nicht zu kurz gewählt werden – gerade, wenn Immobilien mit im Spiel sind, kann sich die Erbschaft mühelos über einen längeren Zeitraum hinziehen.

Ein Todesfall verpflichtet

Die gesetzliche Erbfolge bestimmt über die Durchführung der Bestattung. Letztendlich kommt somit immer ein Erbe für die Kosten auf, auch wenn dies häufig auf Umwegen geschieht. Bezüglich Kostenübernahme ist ein Todesfall übrigens anders zu bewerten, als beispielsweise der Elternunterhalt. Während auch bei diesem das tatsächliche Verhältnis nicht zählt, so gelten hier Einkommensgrenzen. Bei der Kostenübernahme der Bestattung liegen die Einkommensgrenzen tatsächlich auf dem untersten Sozialhilfeniveau, sodass quasi immer die Rechnung übernommen werden muss.