Vorsorgemöglichkeiten rund um die Bestattung
Über das Thema wird oft nur ungern gesprochen. Das ist verständlich, denn mit dem eigenen Tod oder dem Tod von Verwandten möchte sich niemand gerne beschäftigen. Trotzdem ist das Gespräch sinnvoll - und wichtig. Wer vorsorgt, der schützt mitunter seine Angehörigen und kann vertraglich seine eigenen Wünsche festhalten.
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Die finanzielle Seite
Die Kosten einer Beerdigung betragen mehrere tausend Euro. Das Problem ist, dass niemand den Zeitpunkt des Wann kennt. Somit lässt sich nicht abschätzen, ob die finanziellen Mittel der nächsten Angehörigen zum Todeszeitpunkt vorhanden sind. Da viele Menschen mit den Bestattungskosten hadern, haben sich in der Vergangenheit sinnvolle Vorsorgemaßnahmen herausgebildet:
Sterbegeldversicherung
Kurzum sichert sie den Todesfall ab. Die Versicherung ist nicht angreifbar und wird dann ausgezahlt, wenn der Tod des Versicherten nachgewiesen wird. Sterbegeldversicherungen haben mehrere Vorteile:
- Günstig – natürlich ist die Versicherung günstiger, je früher sie abgeschlossen wird. Doch selbst im höheren Alter sind die monatlichen Beiträge durchaus stemmbar.
- Außer Haus – das Geld liegt außerhalb der eigenen Reichweite. Somit kann es nicht versehentlich ausgegeben werden.
- Abwicklung – die Abwicklung der Auszahlung übernimmt der Bestatter selbst. Im Regelfall ist er die Person, die überhaupt mit der Versicherung kommuniziert. Etwaige Überschüsse werden natürlich an den Auftraggeber weitergegeben.
Auf der anderen Seite hat die Sterbegeldversicherung keinerlei Rendite, weshalb sie häufig als unsinnig bezeichnet wird. Die Einfachheit des Abschlusses und der Möglichkeit, sie auch im hohen Alter abzuschließen, heben diesen Nachteil jedoch auf.
Sparguthaben
Eine andere Variante ist, ein eigenes Sparguthaben zu dem Zweck der Beerdigung anzulegen. Viele Banken bieten diesen Weg, wobei es sich hierbei häufig um ein zweckgebundenes Sparbuch handelt. Es gilt:
- Vollmachten – es muss unbedingt mit der Bank geklärt werden, wer das Sparguthaben abrufen kann. Oftmals sind Vollmachten im Spiel oder die begünstigte Person muss vertraglich genannt werden. Hier kommt teilweise die Problematik auf, dass das Schicksal eigene Wege fährt und die begünstigte Person vor dem Inhaber verstirbt. Wird der Vertrag nicht geändert, kann es bei der Auszahlung zu Problemen kommen. Der Totenschein allein reicht nicht.
- Wissen – die nächsten Verwandten müssen über das Sparbuch Bescheid wissen, zusätzlich sollte ein direkter Vermerk in den heimischen Unterlagen hinterlegt werden. Sehr hilfreich ist das Sparguthaben mit direkter Zweckbindung, wenn ein Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen wird.
Sparguthaben können natürlich auf vielerlei Wegen hinterlegt werden. Immer ist jedoch zu klären, wie der Abruf erfolgt.
Lebensversicherungen
Hier kommen besonders Risikolebensversicherungen in Betracht. Diese werden auch erst nach dem Tod des Versicherten ausbezahlt und sie haben eine direkte Bindung an eine bestimmte Person, die meist ein sehr nahes Familienmitglied ist. Ändert sich die Familienkonstellation, so muss der Bezugsberechtigte übrigens auch geändert werden (Scheidung). Ansonsten gilt:
- Abschluss – die Risikolebensversicherung lohnt sich nur im jüngeren Alter, da die Beiträge sonst zu hoch sind. Mitunter gibt es zudem Ausschlüsse bei vorliegenden Krankheiten.
- Vertrag – einige Risikolebensversicherungen laufen nicht bis zum Tod, sondern bis zu einem bestimmten Alter. Dies ist wiederum problematisch.
Dafür gibt es hier die beste Rendite, sofern diese von Belang ist.
Die eigene Bestattung absichern: Der Bestattungsvorsorgevertrag
Es klingt durchaus ein wenig makaber, doch haben sich Bestattungsvorsorgeverträge mittlerweile durchgesetzt. Aber was ist das? Letztendlich ist der Vertrag nichts anderes, als die vertragliche Planung der eigenen Bestattung zu Lebzeiten. Der Abschluss ist sinnvoll:
- Selbstbestimmung – man kann selbst festlegen, wie das Begräbnis stattfinden soll. Bestatter führen hierzu umfangreiche Beratungen durch und legen wirklich mit dem Kunden jeden einzelnen Punkt fest. So kann der Sarg gewählt werden, der Blumenschmuck, die Grabstätte, Feuer- oder Erdbestattung, Grabstein und sogar die Musik auf der Trauerfeier.
- Kosten – die Kosten sind nun vertraglich festgelegt. Für die Bezahlung kann nun die Sterbegeldversicherungspolice, das Sparbuch samt Vollmacht oder eine andere Finanzierung dem Bestatter überreicht werden. Er lagert die Nachweise nun mit dem Vertrag ein und greift im Todesfall direkt darauf zurück.
- Weitere Möglichkeiten – der Kunde kann dem Bestatter nun natürlich auch weitere Details oder Nachweise aushändigen. So ist es bei Angehörigen im Ausland nützlich, die Adressdaten zu hinterlegen.
Der Bestattungsvorsorgevertrag hat zwei große Vorteile. Zum einen kann jeder zu seinen Lebzeiten über die Bestattung verfügen und sicherstellen, dass die eigenen Wünsche erfüllt werden. Wer beispielsweise eine Feuerbestattung oder ein anonymes Begräbnis ausschließt, der verhindert so, dass eventuell uninteressierte Angehörige eben diese Bestattungsform wählen. Zum anderen sind die Kostenfragen direkt geklärt und schon beim Bestatter hinterlegt. Dieser kann nun natürlich auch der Bank als Bezugsberechtigter mitgeteilt werden.
Die eigene Ausfertigung des Vertrags wird nun gut auffindbar daheim gelagert, sodass sie im Todesfall schnell gefunden wird. Wem dies zu unsicher ist, der kann auch eine weitere Person über die Urkunde informieren. Sollte es zu einer Heimunterbringung kommen, wird dem Heim der ausgewählte Bestatter mitgeteilt, sodass dieser sogleich informiert wird.