Sterbegeldversicherung im Alter: Ist sie angreifbar?
Die meisten Menschen versuchen zeitlebens, für ihr Alter Gelder zurückzulegen und anzusparen. Oder aber, sie sparen eigens Gelder für die eigenen Kinder oder Enkelkinder an, sodass diese nach dem Tod der Großeltern oder Eltern ein kleines Guthaben erhalten. Diese Konten haben jedoch nur einen Sinn, wenn der Ansparende niemals auf Sozialleistungen zurückgreifen muss. Doch wird die Gesellschaft immer älter und für viele Menschen reicht die eigene Rente nicht auf, um beispielsweise die Heimkosten zu decken. Schon sinkt das Sparvermögen – auch das der Kinder und Enkelkinder. Aber was ist, wenn eigens Gelder für die Bestattungskosten zurückgelegt wurden? Werden auch die angerechnet?
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Sterbegeldversicherung ist unangreifbar
Eine echte Sterbegeldversicherung gehört fest zum Schonvermögen und ist weder für Sozialhilfe noch für die Heimkosten angreifbar. Das hat besondere Gründe:
- Verwendungszweck – die Sterbegeldversicherung ist absolut zweckbestimmt. Die Gelder fließen ausschließlich, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Vorzeitig können die Gelder nicht abgerufen werden.
- Übertragung - viele Sterbegeldversicherungen werden in einen Bestattungsvorsorgevertrag integriert und sichern somit schon zu Lebzeiten die Begleichung der Bestattungskosten. Eine Zweckentfremdung ist nicht möglich.
- Gerichtsentscheidung - Gerichte erkennen die Sterbegeldversicherung nicht als Altersvorsorge, sondern als Todesfallabsicherung der Bestattungskosten an. Einige Gerichte gehen sogar soweit, als dass sie beschließen, das Sozialamt müsse für die monatlichen Beitragskosten für die Sterbegeldversicherung bei Sozialleistungsempfängern aufkommen.
Die Sterbegeldversicherung gehört also zum Schonvermögen. Niemand kann aufgefordert werden, den Vertrag aufzulösen oder die Gelder abzurufen, um von ihnen die Lebenskosten zu finanzieren.
Sichere Alternativen zur Sterbegeldversicherung?
Es gibt weitere Optionen, die die Übernahme der Bestattungskosten abdecken, ohne dass der Staat auf sie zurückgreifen kann. Wichtig sind jedoch besondere Details:
- Zweckbindung – für die Bestattungskosten kann auf ein Sparkonto eingezahlt werden. Hier muss allerdings ein Sperrvermerk erfolgen, der klar und deutlich aussagt, wofür das Geld bestimmt ist und wann es abgerufen werden darf. Noch besser ist, wenn schon der Bestatter mit ins Boot geholt wird.
- Treuhandkonto – auch hierauf kann, in Verbindung mit einem Bestatter, das notwendige Guthaben angriffssicher eingezahlt werden.
Im Regelfall funktionieren diese Methoden dann, wenn ein Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen wird, der auch den Begünstigten des Sparkontos, Treuhandkontos oder der Sterbegeldversicherung klar und deutlich ausweist. In der Tat empfehlen sogar Pflegeheime, möglichst schnell einen solchen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen, damit mögliches Erbguthaben teilweise für die Bestattungskosten gesperrt werden kann.
Welche Optionen eignen sich nicht für die Bestattungsvorsorge?
Reine Lebensversicherungen, Tagesgeld- oder Festgeldkonten, freie Sparbücher und übliche Konten werden im Fall der Sozialhilfebeantragung automatisch dem Vermögen zugerechnet. Nur ein kleiner Anteil darf als Schonvermögen bestehen bleiben.
Bei diesem Betrag muss bedacht werden, dass Angehörige diese Summe oft schon benötigen, um die Wohnung aufzulösen oder zu renovieren. Wer also verhindern möchte, dass Hinterbliebene die Bestattung aus eigenen Mitteln finanzieren müssen, der sollte rechtzeitig in zweckgebundene Lösungen investieren.