Schlechte Bonität: Geht eine Sterbegeldversicherung?
Vielen Menschen ist es wichtig, vor ihrem Tod dafür Sorge zu tragen, dass Angehörige nicht zusätzlich mit Sorgen finanzieller Natur belastet werden. Eine Sterbegeldversicherung, teils mit einem Bestattungsvorsorgevertrag, verspricht wenigstens, dass ein Teil der Bestattungskosten schon gedeckt ist. Doch was ist, wenn der Interessent eine schlechte Bonität hat? Kann er dennoch eine Sterbegeldversicherung abschließen?
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Der Abschluss funktioniert trotz Schufa
Die Sterbegeldversicherung ist eine indirekte Versicherungsart. Sie wird nur genutzt, wenn der Versicherungsfall eintritt. Während der Laufzeit des Vertrags muss die Sterbegeldversicherung keinerlei Leistungen bieten. Und dies bedeutet:
- Kein Risiko – die Bonität des Versicherten interessiert für den Versicherungsfall nicht, da dieser in der Zukunft liegt. Die Laufzeit ist lang bemessen, sodass oft gar mehr eingezahlt wird, als letztendlich zur Auszahlung kommt.
- Kündigung – die Sterbegeldversicherung kann bei einer Nichtzahlung der Beiträge jederzeit die Versicherung auflösen. Somit bleibt sie in den meisten Fällen im grünen Bereich.
- Anteilige Zahlung – kommt beim Tod des Versicherungsnehmers heraus, dass dieser beispielsweise nur einen Teil der Beiträge entrichtete, so kann die Versicherung auch die Leistungen kürzen.
Die Sterbegeldversicherung ist somit auch bei einer schlechten Bonität bei der Schufa durchaus möglich. Versicherungsinteressenten sollten dennoch prüfen, welche Sterbegeldversicherung für sie geeignet ist.
Schlechte Bonität? Sterbegeldversicherungen bieten einen Vorteil
Im Gegensatz zu anderen Versicherungspolicen, die unter die Kapitalversicherungen fallen, kann niemand vom Versicherungsnehmer einer Sterbegeldversicherung verlangen, den Vertrag aufzulösen. Die Versicherung ist vollständig zweckgebunden und dies ab dem Tod des Versicherungsnehmers.
Während private Altersvorsorgen oder Lebensversicherungen oft aufgelöst oder ruhend gestellt werden müssen, wenn Sozialleistungen beantragt werden, bleibt die Sterbegeldversicherung von den Forderungen unberührt. Sie zählt nicht zur Altersvorsorge und ebenfalls nicht zum Vermögen. Gerichte haben mittlerweile sogar entschieden, dass Sozialämter mitunter die Beiträge für die Sterbegeldversicherung übernehmen müssen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sinnvoll bei geringem Vermögen
Sicherlich ist die Sterbegeldversicherung für vermögende Menschen nicht sinnvoll. Doch wer nur ein geringes Vermögen hat und möchte, dass die Hinterbliebenen wenigstens die kleine Summe erben kann, der sollte vorab eine Sterbegeldversicherung abschließen. Das Erbe muss nämlich anderenfalls in die Bestattungskosten investiert werden – im Umkehrschluss bedeutet das, dass der Verstorbene stets für seine eigene Beerdigung aufkommt, während die Angehörigen teils noch die Kosten für die Wohnungsauflösen mit stemmen müssen.